PLEXIGLAS® IST LEBENSMITTELVERTRÄGLICH
Wenn Kunststoffe im Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden, müssen sie lebensmittelecht sein und damit unbedenklich für die Gesundheit. Das bedeutet, dass sie keine toxischen oder anderweitig bedenklichen Substanzen enthalten, die in feste oder flüssige Lebensmittel übergehen könnten. Gleichermaßen dürfen Kunststoffe auch deren Geruch oder Geschmack nicht beeinflussen. Das gilt für Verpackungen und Behälter, Küchenutensilien, Besteck, Geschirr und Trinkflaschen, ebenso für Kaffeemaschinen und andere Geräte, in denen Lebensmittel verarbeitet werden.
Umgekehrt soll ein Kunststoff durch den Kontakt mit Lebensmitteln keinen Schaden nehmen oder verfärben; dazu muss er beispielsweise säurebeständig sein.
Welches PLEXIGLAS® eignet sich für Lebensmittel?
Alle hierzu geprüften transparenten farblosen Platten aus PLEXIGLAS® erfüllen die entsprechenden Anforderungen der EU sowie die in den USA geltenden FDA-Regularien für den Kontakt mit Lebensmitteln.
Für sehr viele PLEXIGLAS® Platten und Rohre liegen Eignungsbescheinigungen oder Zertifikate für den Kontakt mit Lebensmitteln vor. Deshalb ist das Markenacrylglas der Röhm GmbH unter anderem ein beliebtes Material für Warenschütten und Lebensmitteltheken im Einzelhandel.